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 |  SevenOne Media GmbH Beta-Straße 10 i
85774 Unterföhring
 Tel. +49 [0] 89/95 07 - 40 Fax +49 [0] 89/95 07 - 43 99 info@71m.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SevenOne Media GmbH A: Allgemeine Bedingungen für alle Leistungen
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A.1. Vertragspartner und -gegenstand |
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SevenOne Media GmbH [nachfolgend „SevenOne Media“ genannt] ist ein konzernrechtlich verbundenes Unternehmen der ProSiebenSat.1 Media AG und vermarktet Werbezeiten und Werbeformen der Fernsehsender ProSieben, Sat.1, kabeleins, N24 und 9Live [nachfolgend „Sender“ genannt] sowie deren Internet- und Teletextangebote und mobilen Services. Die Vermarktung findet im eigenen Namen und entsprechend interner Regelungen für Rechnung der jeweiligen Sender und/oder der mit ProSiebenSat.1 Media AG konzernrechtlich verbundenen SevenOne Intermedia GmbH (nachfolgend „SIM“ genannt) statt. Vertragspartner der SevenOne Media kann die Agentur oder direkt ein Werbungtreibender sein („Direktkunde“).
Soweit nachfolgend von „Vertragspartner“ gesprochen wird, gilt die Regelung unabhängig davon ob Agentur oder Direktkunde Partei des Vertrages ist. Bei Regelungen die nur Agentur oder Direktkunde betreffen werden diese Termini statt Vertragspartner benutzt. Als „Parteien“ werden SevenOneMedia und der Vertragspartner zusammen bezeichnet, „Partei“ kann sowohl SevenOne Media oder der Vertragspartner sein. Der Terminus „Kunde der Agentur“ wird verwendet, soweit das vertragliche Verhältnis Agentur zu Werbungtreibenden gemeint ist.
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A.2. Geltungsbereich |
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A.2.1.] Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen [nachfolgend „AGB“] der SevenOne Media regeln die Vertragsbeziehungen zwischen SevenOne Media und ihren Vertragspartnern. A.2.2.] Für die Vertragsbeziehung gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich die AGB von SevenOne Media. Abweichungen von diesen AGB und mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie von SevenOne Media schriftlich bestätigt werden. Eine Änderung dieses Formerfordernisses ist nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wird. Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn den Bedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen wurde und /oder SevenOne Media ihre Leistungen widerspruchslos erbringt.
A.2.3.] Änderungen dieser AGB werden dem Vertragspartner per E-Mail oder per Telefax bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen gegenüber SevenOne Media schriftlich widerspricht.
A.2.4.] Soweit sich Bestimmungen der allgemeinen Bedingungen und der besonderen Bedingungen dieser AGB widersprechen sollten, gelten im Zweifel die Bestimmungen der besonderen Bedingungen dieser AGB.
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A.3. Zustandekommen des Vertrages |
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A.3.1.] Angebote der SevenOne Media sind freibleibend, d.h. nicht bindend und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen. A.3.2.] Der Vertrag kommt ausschließlich mit schriftlicher Annahme durch SevenOne Media des vom Vertragspartner akzeptierten Angebotes oder durch Erbringung der Leistung durch SevenOne Media zustande. Der Vertrag gilt mit dem von SevenOne Media bestätigten Inhalt, sofern der Vertragspartner dem Vertragsinhalt nicht innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt schriftlich widerspricht.
A.3.3.] Bei Aufträgen von Agenturen ist der Werbetreibende namentlich genau zu bezeichnen [Name, vollständige Anschrift, sowie im Einzelfall seitens SevenOne Media ggf. geforderte Angaben]. SevenOne Media ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. Auftragsjahr ist das Kalenderjahr. Vertragspartner ist auch in diesen Fällen die Agentur. Die Fakturierung erfolgt an die Agentur.
Für den Fall, dass die Agentur Vertragspartnerin ist, tritt sie mit Zustandekommen des Vertrages die Zahlungsansprüche gegen ihren Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Werbevertrag an SevenOne Media ab. SevenOneMedia nimmt diese Abtretung hiermit an [Sicherungsabtretung]. Sie ist berechtigt, diese dem Kunden der Agentur gegenüber offen zu legen, wenn die Forderung nicht innerhalb eines Monates nach Fälligkeit beglichen ist.
A.3.4.] Bei Agenturbuchungen behält sich SevenOne Media das Recht vor, Buchungsbestätigungen auch an den Kunden weiterzuleiten.
A.3.5.] Die Zusammenfassung von mehreren Auftraggebern in einer Werbesendung [sog. Verbundwerbung] bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von SevenOne Media. Die Auftraggeber sind namentlich zu benennen. SevenOne Media ist zur Erhebung eines Verbundzuschlages in Höhe von 20% [zwanzig Prozent] bei zwei Auftraggebern bzw. 30% [dreißig Prozent] bei drei oder mehreren Auftraggebern berechtigt.
Diese Regelung gilt nicht für konzernrechtlich verbundene Unternehmen. Konzernrechtlich verbundene Unternehmen sind Unternehmen im Sinne von § 15 AktG.
A.3.6. Soweit in diesen AGB auf Programmstrukturen/-schemas, Preisgruppen und Preislisten der Sender und/oder der SevenOne Media Bezug genommen wird, sind diese Bestandteile dieser AGB. Der Vertragspartner bestätigt diese Unterlagen vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen zu haben.
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A.4. Gewährleistung |
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A.4.1. Der Vertragspartner wird spätestens innerhalb von 12 [zwölf] Werktagen nach Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung gegenüber SevenOne Media schriftlich erklären, dass die Ausstrahlung / Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erfolgte [„Abnahme“] bzw. SevenOne Media auf die fehlende Abnahmefähigkeit oder eine unterbliebene Leistung hinweisen. Erfolgt binnen dieser Frist keine Erklärung gegenüber SevenOne Media, so gilt die Leistung als abgenommen. A.4.2. Wenn durch höhere Gewalt vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, ist SevenOne Media insoweit von ihrer Leistungspflicht während des Ereignisses höherer Gewalt befreit. Unter „höherer Gewalt“ sind ausschließlich Ereignisse zu verstehen, deren Ursachen nicht in der Sphäre von SevenOne Media liegen.
A.4.3. Wird eine vertragliche Leistung aufgrund von programmbezogenen Gründen und/oder aus Gründen, die SevenOne Media zu vertreten hat, nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbracht, stellt SevenOne Media die auftragsgemäße Durchführung im Rahmen der Verfügbarkeit durch Nacherfüllung nach eigener Wahl sicher. Die Auswahl der Nacherfüllung trifft SevenOne Media nach billigem Ermessen. Für den Fall, dass eine Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Vertragspartner eine Minderung des Preises entsprechend dem Umfang der Minderleistung geltend machen.
A.4.4. Die in den Absätzen [2] und [3] beschriebenen Rechte verjähren in 12 [zwölf] Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners von der nicht auftragsgemäß erfolgten oder unterbliebenen Leistung
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A.5. Haftung von SevenOne Media |
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A.5.1. SevenOne Media haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach für Schäden des Vertragspartners, - die SevenOne Media oder ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben; - die durch die Verletzung einer Pflicht durch SevenOne Media, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist [Kardinalpflichten], entstanden sind; - wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren; - wenn bei Kauf- oder Werkverträgen von SevenOne Media eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde oder arglistig getäuscht wurde; - aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der SevenOne Media oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. A.5.2. SevenOne Media haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden bzw. bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, im Falle des Verzugs auf 5% [fünf Prozent] des Auftragswerts. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
A.5.3. Soweit SevenOne Media gemäß Ziffer 2. nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
A.5.4. In anderen als den in 1. bis 2. genannten Fällen ist die Haftung von SevenOne Media - unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen.
A.5.5. Soweit die Haftung von SevenOne Media ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SevenOne Media.
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A.6. Rechtliche Verantwortung |
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Die rechtliche Verantwortung, insbesondere die medien- sowie presserechtliche und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt sämtlicher bereit gestellter Werbespots/Kooperationsinhalte, insbesondere des zur Verfügung gestellten Materials, trägt ausschließlich der Vertragspartner. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sorgfältig zu überprüfen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen und die jeweils geltenden gemeinsamen Werberichtlinien der Landesmedienanstalten verstoßen. Der Vertragspartner gewährleistet, dass durch den jeweiligen Inhalt Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Der Vertragspartner gewährleistet, im Rahmen der Kooperation keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu publizieren oder auf diese Bezug zu nehmen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, SevenOne Media und/oder den jeweiligen Internetanbieter bzw. Sender von allen etwaigen Nachteilen auf erste Anforderung vollumfänglich freizustellen, die SevenOne Media aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erwachsen können. Dies gilt insbesondere im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte, gleich aus welchem Rechtsgrund, und die daraus entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung.
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A.7. Rücktritt |
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A.7.1. SevenOne Media und der Vertragspartner sind berechtigt, von Aufträgen bis zu sechs Kalenderwochen vor dem Ausstrahlungstermin zurückzutreten, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund hierfür vorliegt. A.7.2. SevenOne Media kann jederzeit von einem Auftrag zurücktreten, wenn die Erfüllung der von SevenOne Media geschuldeten Leistungen aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist oder wenn nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse auftreten, welche SevenOne Media nicht zu vertreten hat wie z.B. Programm-Änderungen und Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstiger staatlicher Stellen. In diesem Fall sind Ansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht in Fällen, in denen SevenOne Media das Leistungshindernis schuldhaft herbeigeführt hat.
A.7.3. Der Rücktritt des Vertragspartners von einem Vertrag ist ausgeschlossen, der die Ausstrahlung eines Werbefilms mit einer Dauer von mehr als 89 Sekunden Länge oder der das Formatsponsoring [inkl. Trailersponsoring] sowie Titelsponsoring zum Gegenstand hat.
A.7.4. Sollte SevenOne Media ausnahmsweise Rücktrittsersuchen des Vertragspartners nach Ablauf der sechs Kalenderwochen vor Ausstrahlungstermin [Kampagnenstart] zustimmen, erfolgt dies nur gegen Berechnung einer von SevenOne Media nach billigem Ermessen festzusetzenden Stornovergütung. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Stornierung ist auch bei Zahlung einer Stornovergütung ausgeschlossen.
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A.8. Außerordentliche Kündigung |
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A.8.1. Beide Parteien sind berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund, welcher SevenOne Media zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn: - der Vertragspartner insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde;
- der Vertragspartner die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt;
- gegen eine und/oder beide Parteien und/oder ein Unternehmen der ProSiebenSat.1 Media AG infolge einer vertragsgegenständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde;
- wenn der Vertragspartner gegen den Genehmigungsvorbehalt gemäß Ziffern C.7. bzw. D.8. verstößt.
- Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstiger staatlicher Stellen der Erfüllung der von SevenOne Media geschuldeten Leistungen entgegen stehen;
- für die SevenOne Media der begründete, durch den Vertragspartner nicht widerlegbare Verdacht besteht, dass der Vertragspartner oder die von ihm zur Verfügung gestellten Angebote und/oder Kooperationsinhalte gegen rechtliche Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuches, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder die geltenden Werberichtlinien, verstößt bzw. verstoßen; Ein begründeter Verdacht besteht, sobald der SevenOne Media auf Tatsachen gestützte Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen vorliegen, insbesondere ab der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
gegen den Vertragspartner bzw. ab der Aufforderung des Vertragspartners zu einer Stellungnahme durch die zuständige Landesmedienanstalt. A.8.2. Die bis zum Zugang einer Kündigung erbrachten Leistungen der SevenOne Media sind seitens des Vertragspartners entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurück zu gewähren.
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A.10. Rabatte |
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A.10.1.] Die in der jeweiligen Preisliste [jeweils gültiger Stand] aufgeführten Rabatte werden auf die Mediabruttovolumina [MB1] für ausgelieferte Werbeformen innerhalb eines Kalenderjahres gewährt. Bei Teletextbuchungen wird der Rabatt auf Basis des zum Berechnungszeitpunkt eingebuchten Mediabruttovolumens berechnet, bei allen anderen Mediagattungen erfolgt die Berechnung auf Basis der fakturierten Mediabruttovolumina. Rabatte werden bei Rechnungsstellung entsprechend berücksichtigt. A.10.2.] Mehrere Werbungstreibende werden für die Zwecke der Rabattgewährung als ein Konzern angesehen, wenn diese verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG sind. Dies muss der SevenOne Media bis spätestens zum 30. Juni des Kalenderjahres nachgewiesen werden.
A.10.3.] Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SevenOne Media bei Vertragsabschluß. Maßgebend ist der Konzernstatus per 01. Januar des Kalenderjahres. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit Ablauf des Monats der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
A.10.4.] Sofern er verpflichtet ist, wird der Vertragspartner, sofern Vertragspartner eine Agentur ist, alle empfangenen Rabatte und Skonti den von ihr betreuten Werbungtreibenden gegenüber offenlegen und gegebenenfalls an diese weiterreichen. Im Übrigen wird der Vertragspartner Dritten gegenüber über alle von der SevenOne Media erhaltenen Leistungen Stillschweigen bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der SevenOne Media.
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A.11. Zahlungsbedingungen |
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A.11.1.] Im Falle von klassischen Einbuchungen1] [Definition] erfolgt die Rechnungsstellung gesondert für die einzelnen Sender zu Beginn des Leistungszeitraums. Im Falle von konvergenten Einbuchungen2] [Definition] erfolgt die Rechnungsstellung für SevenOne Intermedia bis spätestens am Ende des ersten Monats des Leistungszeitraumes. Die Zahlung erfolgt schuldbefreiend nur auf das in der Rechnung von SevenOne Media bezeichnete Konto. SevenOne Media behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Zahlungen sind jeweils ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung sofort fällig. Verzug tritt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein.
Bei Zahlungseingang auf die Vorausrechnung bis zum 15. des Leistungsmonates gewährt SevenOne Media 2% [zwei Prozent] Skonto; andernfalls beträgt die Skontofrist 10 [zehn] Kalendertage. Das Skonto wird unter der Bedingung gewährt, dass alle vorausgegangenen Rechnungen bezahlt sind.
A.11.2.] Bankspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Schecks werden von SevenOne Media stets nur erfüllungshalber angenommen. Zahlungen des Vertragspartners gelten erst dann als erfolgt, wenn SevenOne Media über den Betrag verfügen kann.
A.11.3.] Für alle von einer Agentur in Auftrag gegebenen Werbeaufträge wird, bei Vorlage eines Agenturnachweises und bei Fakturierung direkt an die Agentur, ein Rabatt [„AE“] in Höhe von 15% [fünfzehn Prozent] auf das Rechnungsnetto gewährt, d.h. auf die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer, nach Abzug von Rabatten, aber vor Skonto. Bei Veränderungen eines Rabatts durch Zubuchung oder Storno wird die Agenturprovision neu berechnet. Es erfolgt dann ggf. eine Nachbelastung oder Auszahlung.
A.11.4.] Bei Zahlungsverzug ist SevenOne Media berechtigt, eine weitere Leistungserbringung zu unterlassen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht auch in allen Fällen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners bzw. des Kunden. Der Zahlungsanspruch, auch für die etwa noch nicht erbrachten Leistungen bleibt dessen ungeachtet bestehen. SevenOne Media ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 [zehn] Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Das Recht des Vertragspartners auf Nachweis eines geringeren Verzugschadens bleibt hiervon unberührt.
A.11.5.] Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SevenOne Media anerkannt sind. Außerdem ist er zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SevenOne Media anerkannt ist.
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A.12. Produktion und Material |
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A.12.1.] Für den Fall, dass zwischen den Parteien vereinbart wurde, dass die Produktion des jeweiligen Dienstes [z.B. Kommunikationsmaßnahme/ Spot] von SevenOne Media bzw. von einem mit SevenOne Media konzernrechtlich verbundenen Unternehmen oder von einem von SevenOne Media beauftragten Dritten durchgeführt wird, bleibt die SevenOne Media bzw. ggf. das mit SevenOne Media konzernrechtlich verbundene Unternehmen geistige Eigentümerin des Dienstes. A.12.2.] Der Vertragspartner stellt SevenOne Media geeignetes Footagematerial bzw. Bild- und Textmaterial sowie gegebenenfalls Tonmaterial bzw. Musik für die Produktion und/oder Schaltung bzw. Ausstrahlung rechtzeitig, spätestens jedoch zwei Kalenderwochen vor der geplanten Schaltung bzw. Ausstrahlung, kostenfrei zur Verfügung. Bei verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann keine Gewähr für die ordnungsgemäße Schaltung bzw. Ausstrahlung übernommen werden. Der Vertragspartner trägt die Gefahr bei der Übermittlung von Material. Das Material wird von SevenOne Media entsprechend vorheriger Absprache aufbereitet und gegebenenfalls animiert.
Übernimmt SevenOne Media bzw. ein mit SevenOne Media konzernrechtlich verbundenes Unternehmen oder ein von SevenOne Media beauftragter Dritter die Produktion eines Dienstes wird die dafür vereinbarte Vergütung gesondert in Rechnung gestellt bzw. getrennt in der Rechnung ausgewiesen. Die Vergütung ist gegen entsprechende Rechnungsstellung in voller Höhe ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Ziffer A.10. findet keine Anwendung.
Im Rahmen einer Produktionsumsetzung wird das Arbeitsergebnis dem Vertragspartner zum Zwecke der Abnahme vorgelegt. Soweit auf Wunsch des Vertragspartners Änderungen am Arbeitsergebnis vorgenommen werden, ist eine Korrekturstufe in der Vergütung beinhaltet. Weitergehende Änderungen erfolgen gemäß separater Kalkulation auf Kosten des Vertragspartners, es sei denn, das Arbeitsergebnis ist mangelbehaftet.
A.12.3.] SevenOne Media behält sich vor, vom Vertragspartner zur Verfügung gestellte Dienste [z.B. Werbespots] bzw. Kooperationsinhalte [insb. Material] zurückzuweisen und/oder die Ausstrahlung vorzeitig abzubrechen, wenn ein sachlicher Grund hierfür gegeben ist. Eine Zurückweisung bzw. ein vorzeitiger Abbruch erfolgt stets, wenn der zur Verfügung gestellte Dienst gegen geltendes Recht, insbesondere auch gegen die jeweils geltenden Werberichtlinien der Landesmedienanstalten, oder die guten Sitten verstößt. Klargestellt wird, dass SevenOne Media die zur Verfügung gestellten Dienste bzw. Kooperationsinhalte ausschließlich in Bezug auf offenkundige Rechtsverstöße überprüfen wird. SevenOne Media ist auch im Übrigen dazu berechtigt, Dienste bzw. Kooperationsinhalte wegen deren Herkunft, Inhalt, Form, technischer Qualität oder aus inhaltlichen Gründen [z.B. zu häufige Wiederholungen, nicht sendermarkenadäquat] zurückzuweisen. Die Zurückweisung sowie die Gründe hierfür sind dem Vertragspartner durch SevenOne Media unverzüglich mitzuteilen. Der Vertragspartner ist im Falle der Zurückweisung dazu verpflichtet, unverzüglich neue Dienste bzw. Inhalte zur Verfügung zu stellen, auf die die Zurückweisungsgründe nicht zutreffen. Sollten die neuen Dienste bzw. Inhalte verspätet oder gar nicht zur Verfügung gestellt werden, behält SevenOne Media dessen ungeachtet den Vergütungsanspruch, so als ob die Leistung zum vereinbarungsgemäß erfolgt wäre. Wird die Leistung trotz der zunächst erklärten Zurückweisung von SevenOne Media erbracht, bleibt es bei der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners.
A.12.4.] SevenOne Media kann dem Vertragspartner die für die vereinbarte Leistung geschuldete Vergütung in Rechnung stellen, wenn die Kommunikationsmaßnahme aus Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht zur Veröffentlichung kommt oder die Schaltung bzw. Ausstrahlung vorzeitig abgebrochen wird, insbesondere weil SevenOne Media Unterlagen oder Material nicht rechtzeitig, fehlerhaft oder falsch gekennzeichnet, zur Verfügung gestellt wurden.
A.12.5.] Die Pflicht zur Aufbewahrung von Material [insbes. Layoutvorschläge, -angaben etc.] endet mit dem jeweiligen Ende des Leistungszeitraumes. SevenOne Media sendet das Material an den Vertragspartner auf dessen Gefahr und Kosten zurück, wenn dieser dies innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung des Leistungszeitraumes schriftlich gegenüber SevenOne Media erklärt. Andernfalls ist SevenOne Media zur Vernichtung des Materials berechtigt. SevenOne Media ist zur Zurückbehaltung des Materials bis zur vollständigen Zahlung berechtigt. SevenOne Media haftet nur im Rahmen der Ziffer A.5. für während der Lagerung des Materials auftretenden Schäden oder Verlust des Materials.
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A.13. Nutzungsrechte |
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A.13.1.] Der Vertragspartner garantiert, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der von ihm übermittelten Dienste bzw. Inhalte [zum Beispiel Bild- und Textmaterial, Musik] erforderlichen Rechte, ausgenommen der TV-Senderechte für GEMA-Repertoire, ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf SevenOne Media übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Das Fernsehnutzungsrecht sowie die Online-Nutzungsrechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Ausstrahlung bzw. Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Fernsehens bzw. des Internets.
A.13.2.] Der Vertragspartner räumt SevenOne Media sämtliche für die vertragsgegenständliche Nutzung der übermittelten Inhalte erforderlichen Urheber-, sowie Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung [insb. Free-TV, Pay-TV, pay per view], Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, ein, insbesondere auch das Recht, vorgenannte Rechte an zur Schaltung- bzw. Sendeabwicklung beauftragte Dritte zu übertragen. Der Vertragspartner stellt SevenOne Media und/oder den betreffenden Sender von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erste Anforderung vollumfänglich frei, und zwar durch Zahlung von Geld, und ersetzt etwaige darüber hinausgehende Schäden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, SevenOne Media nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
A.13.3.] Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der von SevenOne Media und/oder von Dritten im Auftrag realisierten Kommunikationsmaßnahme [.B. Layout etc.] verbleiben bei SevenOne Media und/oder dem Dritten. Die Nutzung solcher Kommunikationsmaßnahme durch den Vertragspartner außerhalb der betreffenden Kooperation bedarf der vorherigen Zustimmung seitens SevenOne Media [Lizenz] ggf. gegen Zahlung einer im Einzelfall zu verhandelnden Lizenzvergütung.
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A.14. Geheimhaltung |
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A.14.1. Vorbehaltlich der Regelungen in A.14.3. verpflichten sich die Parteien, alle Informationen und Daten, die sie vom jeweils anderen Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Preislisten und Verträge. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages. A.14.2. Dritte im Sinne dieser Ziffer der AGB sind nicht mit SevenOne Media konzernrechtlich verbundene Unternehmen.
A.14.3. Sofern Vertragspartner eine Agentur ist, sichert diese zu, die von ihr betreuten Kunden darüber in Kenntnis zu setzen, dass neben der Werbezeitenvermittlung an ihre Kunden weitere
Leistungsbeziehungen zwischen SevenOne Media und der Agentur bestehen können und im Rahmen dieser Leistungsbeziehungen von SevenOne Media Rabatte und Skonti an die Agentur gewährt werden können. Sofern sie dazu verpflichtet ist, wird die Agentur alle empfangenen Honorare, Rabatte und Skonti den von ihnen betreuten Kunden gegenüber offenlegen und gegebenenfalls an diese weiterreichen.
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Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Gültig ab 24. Juni 2009. Stand 24. Juni 2009. |
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